Allergene verwalten in unserer FOOD Software FOOD PROFI II
Die Kennzeichnung von Allergen ist Pflicht seit Ende 2005. Aus diesem Grund müssen 14 wichtigsten allergieauslösenden Stoffe in der Zutatenliste für Lebensmittel aufgeführt werden, wenn sie als Zutat in einem Lebensmittel vorhanden sind.
Diese Stoffe müssen auch aufgeführt werden, wenn sie als Aromen, Trägerstoffe für Zusatzstoffe oder als Extraktionslösungsmittel im Produkt vorhanden sind.
Dass der Verbraucher die allergieauslösenden Bestandteile problemlos erkennen kann, werden sie zusätzlich hervorgehoben, z.B. fett oder kursiv.
Dabei werden Sie von unserer Lebensmittelsoftware unterstützt. Wir speichern diese Allergenenstoffe pro Artikel und können diese pro Artikel auf Etiketten, Artikeldatenblättern,... bereitstellen.
Diese 14 Allergene sind kennzeichnungspflichtig:
- Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon)
- Eier
- Erdnüsse
- Fisch
- Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose)
- Soja
- Krebstiere
- Senf
- Sellerie
- Lupinen
- Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashew, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss und Queenslandnuss)
- Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10mg/l
- Sesamsamen
- Weichtiere
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