Lebensmittelsoftware für die Nährwertekennzeichnung
Unter dem Begriff Nährwertkennzeichnung versteht man die Angabe des durchschnittlichen Nährwerts auf Ihrer Lebensmittelverpackung. Die Angabe ist Pflicht in den Mitgliedsstaaten der EU, und somit auch z. B. in Deutschland, jedoch bis zum 14. Dezember 2016 in der Regel freiwillig. Verpflichtend ist eine standardisierte Kennzeichnung allerdings immer dann, wenn das Produkt nährwertbezogene Angaben enthält oder Werbung damit gemacht wird.
Diese standardisierte Kennzeichnung findet man inzwischen auf fast allen verpackten Lebensmitteln.
Die Nährwertkennzeichnung muss in der Form der „Big Seven“ aufgebracht werden – und zwar auch, wenn sie freiwillig genannt werden.
Grundlage ist die „Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel“.
Ab dem 14. Dezember 2016 ist die Nährwertkennzeichnung für alle verpackten und lose verkauften Lebensmittel verpflichtend – mit einigen Ausnahmen.
Dabei werden Sie von unserer Lebensmittelsoftware unterstützt. Wir speichern diese Nährwerte pro Inhaltsstoff und über die Artikel-Rezeptur und können diese pro Artikel auf Etiketten, Artikeldatenblättern, Produktionsmenge... ermitteln und bereitstellen.
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